Die Fortbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und dauert ca. 3 Monate. Sie umfasst insgesamt 80 Stunden Theorie.
Die Fortbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und dauert ca. 1,5 Jahre. Sie umfasst insgesamt 400 Stunden Theorie und 400 Stunden Praktikum (240 Sunden in der eigenen Einrichtung, 160 Stunden in einer externen Einrichtung)
Die Fortbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und dauert ca. 3 Monate. Sie umfasst insgesamt 80 Stunden Theorie.
09.09.26, 10.09.26, 16.09.26, 19.09.26, 01.10.26, 07.10.26, 04.11.26, 11.11.26, 02.12.26, 09.12.26 (Kolloquium)
8.30 Uhr – 15.00 Uhr
-> Info
1. staatlich anerkannter Erzieher
2. staatlich anerkannter Diplom- Sozialpädagoge
3. staatlich anerkannter Diplom- Sozialarbeiter
4. staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, staatlich anerkannter Heilpädagoge, staatlich anerkannter Diplom- Heilpädagoge.
Erwerb von Handlungskompetenzen für die Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten während der berufspraktischen Ausbildung zum „Staatlich anerkannten Erzieher/ Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/ in“
Erwerb der Fähigkeit einen Anleitungsprozess zu führen
Die Fortbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und dauert ca. 1,5 Jahre. Sie umfasst insgesamt 400 Stunden Theorie und 400 Stunden Praktikum (240 Sunden in der eigenen Einrichtung, 160 Stunden in einer externen Einrichtung)
1. Abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen, sozialpflegerischen, sozialpädagogischen oder im handwerklichen Bereich (gilt nur für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen) UND
2. eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten, einem Kinderhort (einschließlich integrative Form) oder einer heilpädagogischen Kindertagesstätte, einer Werkstatt für behinderte Menschen (einschließlich Förder- und Betreuungsgruppen), einer Wohnstätte für Behinderte (einschließlich Wohnpflegeheime), einem ambulanten Dienst für Menschen mit Behinderung oder einem ambulanten Pflegedienst oder einer stationären Pflegeeinrichtung
• Erwerb von Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern
• Vermittlung von Kompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Pflege und Betreuung von volljährigen Menschen mit Behinderung in der Behindertenhilfe und stationären Pflegeeinrichtungen
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